Was Sie oft fragen.
Eine außerkörperliche Befruchtung ist nicht durch das Bestehen eines ehelichen Bündnisses bedingt. Die geltende tschechische Gesetzgebung sieht jedoch einen schriftlichen Behandlungsantrag vor, der von beiden Partnern des aus einem Mann und einer Frau bestehenden Paares zu unterzeichnen ist, und zwar auch dann, wenn Eizellspende bei der Kinderwunschbehandlung genutzt werden muss.
Die Behandlung im Zentrum der assistierten Reproduktion ist, entsprechend den gültigen tschechischen Rechtsvorschriften, immer eine Paartherapie. Aus diesem Grund wird die Teilnahme beider Partner bei der Behandlung verlangt (die Teilnahme beider Partner ist nicht bei allen Besuchen erforderlich). Die Partner müssen unterschiedlichen Geschlechts sein. Eine künstliche Befruchtung kann deshalb nur von einem heterosexuellen, auch unverheirateten Paar beantragt werden. Aufgrund der genannten gesetzlichen Lage wird die assistierte Reproduktion in der Tschechischen Republik weder lesbischen Paaren noch Frauen ohne einen Partner ermöglicht.
Die Behandlung im Zentrum der assistierten Reproduktion ist, entsprechend den gültigen tschechischen Rechtsvorschriften, immer eine Paartherapie. Aus diesem Grund wird die Teilnahme beider Partner bei der Behandlung verlangt (die Teilnahme beider Partner ist nicht bei allen Besuchen erforderlich). Die Partner müssen unterschiedlichen Geschlechts sein. Eine künstliche Befruchtung kann deshalb nur von einem heterosexuellen, auch unverheirateten Paar beantragt werden. Aufgrund der genannten gesetzlichen Lage wird die assistierte Reproduktion in der Tschechischen Republik weder lesbischen Paaren noch Frauen ohne einen Partner ermöglicht.
Das Gesetz verbietet bei uns, die Behandlung der assistierten Reproduktion einzusetzen, um das Geschlecht des Kindes zu wählen. Eine Ausnahme ist nur bei geschlechtsgebundenen Erbkrankheiten möglich.